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Information Service

  • Cuts for Nuts (UC | Last Update: 01.10.2026)
  •  



    Wer heute hilft ein Verbrechen aufzuklären,
    kann morgen ein Leben retten ...


    Aktenzeichen.org
     
         
  • Aktuelle Stunde - Law-Cut - Ablichtungen
  • Gegenströmung
  •      
     

    Hinter Gittern und hohen Mauern ...

    Da soll der böse Mensch versauern ...

    Doch seh den Problemen nie ins Gesicht ...

    Denn die Wahrheit, die erträgst Du nicht ...


     
     
      Man darf jeden anlügen, der keinen Anspruch auf die Wahrheit hat ???  
     
                     
           
            Manfred   Siegfried   Frank
            Schnohr   Lasch   Voss
                     

     

                   
     
     
                     
     
      Wer für sich oder eine andere Person eine Gefahr darstellt, ...  
         
     


    Notwehr
    § 32 
    Strafgesetzbuch (StGB)

    (1)
    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
     
    (2)
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
     
         
  • In Sachen Klaus Dieter Weber & Heinz "Hein" Schneider
  • In Sachen Celletinnen
  • In Sachen Dominikus Apotheke
  • In Sachen Pflegedienst Engel
  • ScheiSS DFB
  • DFB - Geld statt Moral
  • DFB-Frauen
  • Marinette - Kämpferin. Fußballerin. Legende.
  • Mädchenbande
  • MAITHINK X- Kopfball - Hirnschäden durch (Kinder-) Fussball
  • Wie viel Fußball geht noch ohne Pillen - Warum der Fußball ein Schmerzmittelproblem hat
  • Planet Schule - Gefangen in Köln · Die Tatorte der Reformation
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    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Keine Macht den Drogen: Spucke für Rudi
    Datum: 24.09.2026 09:54
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: info@dfb.de
    Kopie: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, rvd.pers.kh@minaz.nl



    Hallo Drogenschlampe Rudi ///

    Könntest Du den DFB-Nutten und ihren drogenverseuchten Fans ausrichten, dass sie es bitte unterlassen möchten, die Nationalhymne von sich zu geben, mit der die Alles-Lutscher bekanntlich wenig zu tun haben …

    Wer von den Dichtern & Denkern strebt denn nach Einigkeit und Recht und Ordnung für das deutsche Vaterland ???

    Keine Ahnung von Recht und Ordnung, aber so tun als ob ???



    Kommt mir irgendwie bekannt vor …



    In diesem Sinne melde ich mich in "diesem wunderbaren Land" bald wieder zu Wort, um die DFBler gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Wohle der Mitbürger zur Verantwortung zu ziehen, bzw. der Abartigkeit des DFB entdsprechend eine "Kollektivbestrafung" anzustreben, und verbleibe …



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG | Fuck the FIFA



    Ingo Lanzerath

     
         


         
      -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Sperrung Funkmietwagen.info u. a. /// In Sachen Dominik Müller Profi Webspace UG (haftungsbeschränkt)
    Datum: 12.03.2026 07:07
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: info@profi-webspace.com
    Kopie: info@drb.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, verfgh@ovg.nrw.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, post@bundeswahlleiter.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, bsi@bsi.bund.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@bnetza.de, buergerinfo@bmvi.bund.de, poststelle@mbwsv.nrw.de, poststelle@bmi.bund.de, poststelle@bfj.bund.de, poststelle@bmj.bund.de, info@nahlah-saimeh.de, martine.gruemmer@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de, info@policum.berlin, stadtverwaltung@stadt-koeln.de, rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de



    Guten Morgen ///

    Funkmietwagen.info u. a. Domains wurden gesperrt ...

    Die Domain Funkmietwagen.info wird nun auf das Unternehmen von Dominik Müller weitergeleitet ...

    E-Mails (z. B. IL@Funkmietwagen.info) können nicht abgerufen werden ...



    Ausschlaggebend sind zwei Rechnungen, wovon sich lediglich eine im Zahlungsverzug befinden soll, obwohl die Rechnungen bereits am 01.03.2026 beglichen wurden, wie man der dritten Anlage entnehmen kann ...

    Es geht also um einen Kleinstbetrag ...

    Außerdem wurden 10,00 € “Sperr-/Entsperr-Gebühr“ erhoben, obwohl Herrn Müller die Unzulässigkeit solcher Gebühren bekannt ist ...



    Nähere Informationen folgen ...



    In diesem Sinne erwarte ich die sofortige Entsperrung und eine Stellungnahme zum Sachverhalt, bzw. ich verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen



    Ingo Lanzerath


    Hinweis:

    Herr Dominik Müller hatte die Domains nach Erhalt dieser Eingabe freigeschaltet, sich jedoch nicht zu seinen Straftaten geäußert ...

    Die Justizvertreter schauen weiterhin zu, wie der Webmaster dieser Internetpräsentationen weiterhin schikaniert wird ...
     
         

     

         
     

     
         


         
         
     

     

    Welcome to the (Pleasure-) Dom

         
     

     
         
     
    Grundgesetz Alaaf: Kölner Sommerfest

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Fwd: Grundgesetz Alaaf: Kölner Sommerfest
    Datum: 23.05.2026 23:11
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
    Kopie: info@russische-botschaft.de, feedback@usembassy.de, info@dprkorea-emb.de, info@seoul.diplo.de, berlin@fm.gov.jo, info@libanesische-botschaft.de, botschaft@israel.de, ukingermany@fcdo.gov.uk, media@ambafrance-de.org, berlin.kanzlei@eda.admin.ch, post@bmeia.gv.at, berlinemb@mofa.gov.ae, Embassy.Berlin@mfa.bg, mariann.buzas@mfa.gov.hu, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, emb_de@mfa.gov.ua, gremb.ber@mfa.gr, berlin.amb@mae.etat.lu, wouter.poels@diplobel.fed.be, emb.berlin.inf@maec.es, sanomat.ber@formin.fi, emb.berlin@mfa.no, ambassaden.berlin@gov.se, koremb-ge@mofa.go.kr, info@bo.mofa.go.jp, berlin@csm.mfa.gov.cn, info.berlin@mfa.af, info@syrianembassy.de, berlin@mofa.gov.qa, info@iranbotschaft.de

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Grundgesetz Alaaf: Kölner Sommerfest
    Datum: 23.05.2026 22:45
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: stadtverwaltung@stadt-koeln.de
    Kopie: rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, info@drb.de, post@dbb.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, bundessozialgericht@bsg.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, info@presserat.de, post@bundeswahlleiter.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, bsi@bsi.bund.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@bnetza.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, servicezeit@wdr.de, kommunikation@wdr.de, redaktion@tagesschau.de, redaktion.monitor@wdr.de, hammer@zdf.de, info@tc-innovations.de, info@schausteller.koeln




    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Antrag Sommerfest Köln (03.07.2026 – 12.07.2026)
    Datum: 2025-10-13 10:09
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: stadtverwaltung@stadt-koeln.de
    Kopie: olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de, rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, bundessozialgericht@bsg.bund.de, info@schausteller.koeln
     
         



     

     

         
     

     
         


     

     

         
         
         


     

    EMRK
     


    Charta der Vereinten Nationen
     

     
     
    Art. 1 GG

    Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

    (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 



    Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

    (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: (NATO) Hilfegesuch wegen Hochverrat gegen den Bund /// NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
    Datum: 2025-11-01 01:46
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: herbert.reul@cdu-nrw.de
    Kopie: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bmj.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@friedrich-merz.de, lars.klingbeil@bundestag.de, hendrik.wuest@landtag.nrw.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, botschaft.berlin@mfa.gov.tr, info@russische-botschaft.de, feedback@usembassy.de, info@dprkorea-emb.de, info@seoul.diplo.de, berlin@fm.gov.jo, info@libanesische-botschaft.de, botschaft@israel.de, ukingermany@fcdo.gov.uk, media@ambafrance-de.org, berlin.kanzlei@eda.admin.ch, post@bmeia.gv.at, berlinemb@mofa.gov.ae, Embassy.Berlin@mfa.bg, mariann.buzas@mfa.gov.hu, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, emb_de@mfa.gov.ua, gremb.ber@mfa.gr, berlin.amb@mae.etat.lu, wouter.poels@diplobel.fed.be, emb.berlin.inf@maec.es, sanomat.ber@formin.fi, emb.berlin@mfa.no, ambassaden.berlin@gov.se, koremb-ge@mofa.go.kr, info@bo.mofa.go.jp, berlin@csm.mfa.gov.cn, info.berlin@mfa.af, info@syrianembassy.de, berlin@mofa.gov.qa, info@iranbotschaft.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org


    Text folgt ...




    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Vorschau TOP-Eingabe: Erinnerung an die Eingabe vom 17.10.2025 | (Termin 03.11.2025)
    Datum: 2025-10-29 23:45
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de
    Kopie: kontakt@sparkasse-koelnbonn.de, poststelle@bafin.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@friedrich-merz.de, lars.klingbeil@bundestag.de, hendrik.wuest@landtag.nrw.de, info@henriettereker.de, katja.doerner@bonn.de, ub.koeln@spd.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, bundessozialgericht@bsg.bund.de, poststelle@arbg-koeln.nrw.de, poststelle@lag-duesseldorf.nrw.de, bag@bundesarbeitsgericht.de, zentrale@arbeitsagentur.de, info@bmas.bund.de, info.gehoerlos@bmas.bund.de, poststelle@fg-koeln.nrw.de, poststelle@fg-duesseldorf.nrw.de, bundesfinanzhof@bfh.bund.de, martine.gruemmer@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de, info@policum.berlin, info@baek.de, info@nahlah-saimeh.de, sozialpsychiatrischerdienst-innenstadt@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-rodenkirchen@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-lindenthal@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-ehrenfeld@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-nippes@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-chorweiler@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-porz@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-kalk@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-muelheim@stadt-koeln.de, poststelle@bezreg-koeln.nrw.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, info@presserat.de, redaktion@wdr.de, bsi@bsi.bund.de, xy@zdf.de, vorstand@klimafreunde.koeln, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, verband@kirche-koeln.de, info@ditib.de, sekretariat@zentralrat.de, info@zentralratdjuden.de, internet@ekd.de, info@erzbistum-koeln.de, info@koelner-dom.de, info@rheinapotheke-koeln.de, info@hansa-apotheke-koeln.de, info@colonius-apotheke.de, info.kh-marien@cellitinnen.de, info@schausteller.koeln, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, poststelle@bmi.bund.de, poststelle@bfj.bund.de, poststelle@bmj.bund.de, herbert.reul@cdu-nrw.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Fwd: Vorschau TOP-Eingabe: Erinnerung an die Eingabe vom 17.10.2025 | (Termin 03.11.2025)
    Datum: 2025-10-30 03:42
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org
    Kopie: botschaft.berlin@mfa.gov.tr, info@russische-botschaft.de, feedback@usembassy.de, info@dprkorea-emb.de, info@seoul.diplo.de, berlin@fm.gov.jo, info@libanesische-botschaft.de, botschaft@israel.de, ukingermany@fcdo.gov.uk, media@ambafrance-de.org, berlin.kanzlei@eda.admin.ch, post@bmeia.gv.at, berlinemb@mofa.gov.ae, Embassy.Berlin@mfa.bg, mariann.buzas@mfa.gov.hu, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, emb_de@mfa.gov.ua, gremb.ber@mfa.gr, berlin.amb@mae.etat.lu, wouter.poels@diplobel.fed.be, emb.berlin.inf@maec.es, sanomat.ber@formin.fi, emb.berlin@mfa.no, ambassaden.berlin@gov.se, koremb-ge@mofa.go.kr, info@bo.mofa.go.jp, berlin@csm.mfa.gov.cn, info.berlin@mfa.af, info@syrianembassy.de, berlin@mofa.gov.qa, info@iranbotschaft.de



    Guten Abend ///

    Habe soeben eine städtische Eingabe vom 23.10.2025 (Eingangsstempel 29.10.2025) zur Kenntnis genommen ...



    Ich werde persönlich angeschrieben ... und bekomme mitgeteilt, dass mein aktueller Aufenthaltsort unbekannt ist ...

    Dachte man, dass diese Eingabe in der Flut von Schreiben untergeht ???, oder möchte man mir nur eine weitere Beschäftigungstherapie zumuten, um mich von anderen Angelegenheiten abzulenken ???

    Diese Eingabe werde ich (über-) morgen als pdf nachtragen ... per E-Mail, deren Absenderadresse 365 Tage im Jahr erreichbar ist ...



    Vorab noch folgende Hinweise:

    Eine Namensangabe erfolgte nicht, nur eine nicht identifizierbare Unterschrift ...

    Der eigentliche Absender wurde überklebt ...

    Und es gibt noch eine “Seltsamkeit“, auf die ich momentan nicht eingehen möchte ...



    Von gleicher nicht zuständiger Stelle wurde ich ebenfalls am 23.05.2025 zu einem Gespräch am 21.11.2025 eingeladen ... zwei Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist (wenn man die Angabe vom Datum im Schreiben als Fristbeginn betrachtet, obwohl der Poststempel ausschlaggebend ist ...) ... (der 21.11.2025 ist ein Freitag) ...


    § 226 BGB (Schikaneverbot)

    Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

    § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund) ...



    In diesem Sinne verweise ich nochmals auf meine nachfolgend aufgelistete Eingabe vom 17.10.2025, sowie meine diversen Anträge inklusive Petitionsrecht (Art. 17 GG), und verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG



    Ingo Lanzerath
    (Art. 1 GG)

     
     

         
     
    Polizeigewalt
     

    "Polizisten" (21.04.2022)

    Studie zu Opfern

    Unverhältnismäßig brutal

    UN-Experte sieht Systemversagen bei Polizeigewalt in Deutschland

    Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in Deutschland nicht.

    In Deutschland gibt es beim Umgang mit Polizeigewalt nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten „Systemversagen“. Dieses Fazit zieht der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, aus seinem Austausch mit der Bundesregierung, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Zeitung Die Welt darüber berichtet.

    Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die Bundesregierung um eine Stellungnahme. „Ich fand die Reaktion der Regierung bedenklich“, sagte er jetzt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten beispielsweise einen nicht aggressiven Demonstranten vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. „Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt“, sagte Melzer.

    Er habe die Bundesregierung um eine Statistik gebeten, wie viele Polizisten wegen unverhältnismäßiger Gewalt belangt werden, sagte Melzer. Die Antwort sei gewesen: in zwei Jahren sei es ein einziger gewesen, und in mehreren Bundesländern gebe es gar keine Statistiken. „Das ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von Systemversagen“, sagte Melzer. „Die Behörden sehen gar nicht, wie blind sie sind.“

    „Arroganz ist gefährlich“

    Während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, „bis niemand mehr hinschaut“. Sein Fazit: „Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.“ Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: „Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.“

    Melzer hat seine abschließende Einschätzung am 28. März nach Berlin geschickt. Es dauert 60 Tage, bis das UN-Büro für Menschenrechte sie veröffentlicht. Melzer ist wegen einer Berufung in das Direktorium des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Ende März von seinem UN-Amt zurückgetreten. Der Dialog mit Berlin sei damit abgeschlossen, sagte Melzer. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird im Juni gewählt und dürfte sich anderen Themen widmen.

    faz.net/aktuell/politik/inland/un-experte-sieht-systemversagen-bei-polizeigewalt-in-deutschland-17971633.html


    Wenn Polizisten zuschlagen

    In Deutschland üben Polizisten offenbar viel häufiger ungerechtfertigte Gewalt aus als bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bochumer Studie über mutmaßliche Opfer. Sie zeigt, wer besonders betroffen ist.

    www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt-studie



    Polizeigewalt: Warum Polizisten selten Konsequenzen befürchten müssen

     www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt

     
         


     

     

     


    Subsidiarität

    Subsidiarität (lateinisch „subsidium“: Hilfe, Beistand) bedeutet, dass Eigenverantwortung vor staatliches Handeln gestellt wird und die Eigenleistung und die Selbstbestimmung des Individuums (und der Familien) und der Gemeinschaften (beispielsweise der Kommunen) gefördert werden. Staatliche Eingriffe (etwa von Bund oder Europäischer Union) und öffentliche Leistungen sollen nur unterstützend und nur dann erfolgen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) die Leistung nicht erbringen kann. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiger Pfeiler des europäischen Integrationsprozesses. Es verhindert, dass die Organe der Europäischen Union über die ihnen mit dem Vertrag von Lissabon zugewiesenen Zuständigkeiten hinaus tätig werden. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente in EU-Angelegenheiten gestärkt. Sie können durch die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage am Gesetzgebungsprozess der EU mitwirken, wenn sie ihre Kompetenzen durch die Europäische Union verletzt sehen.

    Die EU-Kommission ist verpflichtet, Subsidiaritätsrügen nationaler Parlamente zu EU-Gesetzgebungsvorhaben zu berücksichtigen und ihre Position dazu schriftlich darzulegen. Erhebt ein Drittel der nationalen Parlamente eine Subsidiaritätsrüge, muss die EU-Kommission den Gesetzentwurf überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung kann die EU-Kommission beschließen, an dem Vorschlag festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. Ihre Entscheidung muss die EU-Kommission gegenüber den Parlamenten, die eine Subsidiaritätsrüge beschlossen haben, schriftlich begründen. Der Vertrag von Lissabon eröffnet den Parlamenten der Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Ein nationales Parlament kann eine Subsidiaritätsklage einreichen, nachdem ein EU-Rechtsakt erlassen wurde, der nach Meinung des Parlaments gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstößt. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, eine Subsidiaritätsklage zu erheben.

    https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/S/subsidiaritaet-855590



    Art. 23 GG
    Europäische Union


    (1)
    Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

    (1a)
    Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.

    (2)
    In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

    (3)
    Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

    (4)
    Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

    (5)
    Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

    (6)
    Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

    (7)
    Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
     
     
     

     

     
     


    Präambel

     
         
     

    UNITED tritt für die in der BRD-Verfassung verankerten Grundrechte ein
    und soll diese gemäß Artikel 20 Grundgesetz schützen.

    Außerdem steht die politische Willensbildung der Bevölkerung
    - mit dem Ziel, regelmäßige Volksentscheide einzuführen -
    im Vordergrund der politischen Aktivitäten.

    UNITED sieht sich als Kontrollorgan der Politik
    und handelt im Sinne der Subsidiarität.

     
         
         
     
    Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

    (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
     
         
     

     

     
     


    Der Bundesvorsitzende

     
         
      Es folgt "zum gegebenen Zeitpunkt " eine Stellungnahme zur Partei UNITED (Party UNITED) ...



     
     
         

    EMRK

     

     

    ----- Original Message -----
    From: Roland Koch
    To: Ingo Lanzerath
    Sent: Friday, July 14, 2006 8:04 AM
    Subject: WG: E-Mail-Versand an Herrn Lanzerath

     

    Sehr geehrter Herr Lanzerath,

     

    haben Sie herzlichen Dank für Ihre engagierte E-Mail vom 15. Juni dieses Jahres.

     

    Ihre darin enthaltenen kritischen Anmerkungen zu den allgemeinen politischen Entwicklungen habe ich mit Interesse gelesen und halte sie für durchaus nachdenkenswert. Eine demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger das tägliche Geschehen aufmerksam verfolgen und sich am Willensbildungsprozess aktiv beteiligen. Hierzu möchte ich Sie auch für die Zukunft ausdrücklich ermutigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich wegen der Fülle und der Komplexität der von Ihnen angesprochenen Themen im Einzelnen hierauf nicht näher eingehen kann.

     

    Seien Sie versichert, dass die Hessische Landesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun wird, um in unserem Land eine Politik zum Wohle aller darin lebenden Menschen fortzusetzen. Ihnen persönlich möchte ich für die Zukunft alles Gute wünschen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Roland Koch

     
         

    EMRK
     

  • Gesinnungsschnüffelei
  • Vertrauenspersonen
  • Willkürverbot (BVerfG)
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  • Niemand stehe über Recht & Gesetz
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  • BKA-Gesetz (BKAG)
  •  

     

     
     
    Amtshaftungsklage

    Eine Amtshaftungsklage ist ein Klageverfahren, bei dem ein Bürger aufgrund der Verletzung einer Amtspflicht durch einen Amtsträger Schadensersatz vom Staat verlangt. Sie ist ein Mittel, um staatliche Hoheitsakte zu überprüfen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu untersuchen.

    Rechtsamt-Koeln.de



    Art. 1 GG

    Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

    (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 



    Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

    (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

     
     

    EMRK

     

     
         

    EMRK
     

         
     

    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

    Arthur Schopenhauer

    Wo immer es einen Glücklosen gibt, schickt Gott einen Hund
    .

    Alphonse de Lamartine


    Dass mir mein Hund das Liebste sei ...

    Sagst du oh Mensch, sei Sünde;

    Doch mein Hund bleibt mir im Sturme treu ...

    Der Mensch nicht mal im Winde!

     
     

     

     

  • Du bist Deutschland ???
  • Wovon sollen wir träumen ???
  • WDR-Lokalzeit-am-Samstag-2024-08-31-Herbert Reul (CDU) Angst & Schrecken
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  • Skandaljustiz - Mit Recht gegen die Gerechtigkeit
  • Deutsche Strafjustiz - Wenn Armut ins Gefängnis führt (Rechtsamt-Koeln.de)
  • Richter Steinebach (AG Köln) - Stellungnahme Urteile
  • Meineid
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    Amtshaftungsklage

    Eine Amtshaftungsklage ist ein Klageverfahren, bei dem ein Bürger aufgrund der Verletzung einer Amtspflicht durch einen Amtsträger Schadensersatz vom Staat verlangt. Sie ist ein Mittel, um staatliche Hoheitsakte zu überprüfen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu untersuchen.

    Rechtsamt-Koeln.de
     
     

     
     
    Art. 1 GG

    Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

    (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 



    Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

    (1)
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    (2)
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    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)
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  • Wenn Ich Dich Seh'
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  • Herzschlag
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  • Taub & Blind
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  • Dächer
  • Schwarzweissgrau
  • Lächeln
  • Tränenbogen
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  • Meineid
  • Strafrecht gilt für Alle
  • Niemand stehe über Recht & Ordnung
  • Cuts for Nuts
  •  
     


    Art. 56 GG
    Amtseid

    Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

    "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
     


    Art. 64 GG
    Ernennung der Bundesminister
     

    (1)
    Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

    (2)
    Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
     
         

         
      -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Stand der Dinge (Letzte Warnung ???) /// Fwd: (BVerfG | Präsidialrat) Hinweis für Olaf Mickenhagen (Stadt Köln) & Vertreter der Stadtsparkasse Köln/Bonn | Fwd: Hinweis für Olaf Mickenhagen (Stadt Köln) & Friedrich Merz (CDU | BlackRock) | Fwd: Stadtsparkasse Köln /// In Sachen Henriette Reker und Co. /// Fwd: IKK & Deutsche Rentenversicherung /// Fwd: Stadtsparkasse Köln & Polizei Köln
    Datum: 2025-10-17 07:54
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de
    Kopie: kontakt@sparkasse-koelnbonn.de, poststelle@bafin.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@friedrich-merz.de, lars.klingbeil@bundestag.de, hendrik.wuest@landtag.nrw.de, info@henriettereker.de, katja.doerner@bonn.de, ub.koeln@spd.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, bundessozialgericht@bsg.bund.de, poststelle@arbg-koeln.nrw.de, poststelle@lag-duesseldorf.nrw.de, bag@bundesarbeitsgericht.de, zentrale@arbeitsagentur.de, info@bmas.bund.de, info.gehoerlos@bmas.bund.de, poststelle@fg-koeln.nrw.de, poststelle@fg-duesseldorf.nrw.de, bundesfinanzhof@bfh.bund.de, martine.gruemmer@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de, info@policum.berlin, info@baek.de, info@nahlah-saimeh.de, sozialpsychiatrischerdienst-innenstadt@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-rodenkirchen@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-lindenthal@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-ehrenfeld@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-nippes@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-chorweiler@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-porz@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-kalk@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-muelheim@stadt-koeln.de, poststelle@bezreg-koeln.nrw.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, info@presserat.de, redaktion@wdr.de, bsi@bsi.bund.de, xy@zdf.de, vorstand@klimafreunde.koeln, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, verband@kirche-koeln.de, info@ditib.de, sekretariat@zentralrat.de, info@zentralratdjuden.de, internet@ekd.de, info@erzbistum-koeln.de, info@koelner-dom.de, info@rheinapotheke-koeln.de, info@hansa-apotheke-koeln.de, info@colonius-apotheke.de, info.kh-marien@cellitinnen.de, info@schausteller.koeln, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, poststelle@bmi.bund.de, poststelle@bfj.bund.de, poststelle@bmj.bund.de, herbert.reul@cdu-nrw.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de



    Guten Morgen ///

    Ich warte noch bis 16:00 Uhr auf eine Mitteilung von Herrn Olaf Mickenhagen (Stadt Köln | Bundesregierung) und den Vertretern der Stadtsparkasse Köln/Bonn, ansonsten werden Vollstreckungsmaßnahmen gemäß § 32 StGB (Notwehr) und Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht) eingeleitet ...



    Für die Schein-Polizisten (Söldner | Regierungsschläger):

    Das Verbreiten von Fehlinformationen ist nicht lustig ???

    Wollt ihr wieder menschenverachtend die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen, um eure staatsfeindliche Haltung professionell – rechtsstaatlich – bürgerorientiert zu demonstrieren ???



    Art. 20 Abs. 4 GG (Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht):

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



    Art. 31 GG (Vorrang des Bundesrechts)

    Bundesrecht bricht Landesrecht.

    Anmerkung: Verfassungswidrige Gesetze oder Bestimmungen ohne Rechtsgrundlage sind nicht zulässig !!!

    Weisungsgebunden sind wir gemäß Art. 1 GG an den Vorrang vom Grundgesetz ... der leichteste Weg ist keine Rechtsgrundlage ??? ... keine Ahnung von Recht und Ordnung, aber so tun als ob ???



    § 32 StGB (Notwehr):

    (1)
    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2)
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    https://Ideal-Kanal.de/Die-Kanzlei%E2%80%93Reif-fuer-die-Insel-Police-Self-Defense-Cut.mp4



    § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund)

    (1)
    Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1.
    den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

    2.
    die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    (2)
    In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.



    Hinsehen. Handeln. Hilfe holen !!!

    Irre Polizei



    Angeblich leistet ihr für die Bürger Notwehr | Nothilfe ...

    Ihr habt mehr als 8 Stunden Zeit, einen dementsprechenden Beweis zu liefern, bzw. die zur Perversion neigenden Straftäter an Recht und Ordnung zu binden ...



    https://System-of-Culture.net/Lokalzeit-aus-Koeln-2025-10-16-19-30-Milliarden-Monopoly-Stadtsparkasse-Koeln-Bonn.mp4

    https://System-of-Culture.net/Lokalzeit-aus-Koeln-2025-10-02-19-30-Milliarden-Monopoly-Katholiken-Erzbistum-Koeln.mp4



    https://System-of-Culture.net/Lokalzeit-aus-Koeln-2025-02-24-Katholiken-Rolf-Bietmann-CDU.mp4

    https://System-of-Culture.net/Die-Geschichte-ums-Fringsen.mp4



    https://System-of-Culture.net/Die-Story-Milliarden-Monopoly.mp4

    https://System-of-Culture.net/Die-Story-Milliarden-Monopoly-II...das-Spiel-geht-weiter.mp4



    https://System-of-Culture.net/Lokalzeit-Suedwestfalen-2025-10-15-19-30-Herbert-Reul-CDU-Cut-1-Probleme-benennen.mp4  

    https://System-of-Culture.net/Lokalzeit-Suedwestfalen-2025-10-15-19-30-Herbert-Reul-CDU-Cut-2-Richtig-Falsch.mp4

    https://System-of-Culture.net/Lokalzeit-Suedwestfalen-2025-10-15-19-30-Herbert-Reul-CDU.mp4 



    https://System-of-Culture.net/Westpol-2025-10-05-Herbert-Reul-CDU-Verfolgung-Auffaellige-1-2.mp4

    https://System-of-Culture.net/Westpol-2025-10-05-Herbert-Reul-CDU-Verfolgung-Auffaellige-2-2.mp4



    https://System-of-Culture.net/frontal-2025-09-30-Bundesverfassungsgericht.mp4

    https://System-of-Culture.net/Mobbing.mp4



    In diesem Sinne bitte ich die im Namen des Volkes agierenden Richter erneut darum, gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Worten von Prof. Dr. Jutta Limbach (SPD) den sogenannten “Schutz im Einzelfall“ zu gewährleisten, und verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG



    Ingo Lanzerath
     
         

         
      -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Fwd: Eil-Antrag gemäß Art. 6 EMRK | Weiteres Hilfegesuch & Bedankung bei Richtern und dem Volk auf dem Bundesgebiet
    Datum: 18.09.2026 15:52
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
    Kopie: info@russische-botschaft.de, feedback@usembassy.de, info@dprkorea-emb.de, info@seoul.diplo.de, berlin@fm.gov.jo, info@libanesische-botschaft.de, botschaft@israel.de, ukingermany@fcdo.gov.uk, media@ambafrance-de.org, berlin.kanzlei@eda.admin.ch, post@bmeia.gv.at, berlinemb@mofa.gov.ae, Embassy.Berlin@mfa.bg, mariann.buzas@mfa.gov.hu, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, emb_de@mfa.gov.ua, gremb.ber@mfa.gr, berlin.amb@mae.etat.lu, wouter.poels@diplobel.fed.be, emb.berlin.inf@maec.es, sanomat.ber@formin.fi, emb.berlin@mfa.no, ambassaden.berlin@gov.se, koremb-ge@mofa.go.kr, info@bo.mofa.go.jp, berlin@csm.mfa.gov.cn, info.berlin@mfa.af, info@syrianembassy.de, berlin@mofa.gov.qa

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Eil-Antrag gemäß Art. 6 EMRK | Weiteres Hilfegesuch & Bedankung bei Richtern und dem Volk auf dem Bundesgebiet
    Datum: 18.09.2026 15:30
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
    Kopie: info@drb.de



    Guten Tag ///

    Ich wollte mich bei den Richtern und dem Volk dafür bedanken, dass sie meiner Mutter und mir – wie so vielen anderen Mitbürgern – den sogannten Schutz im Einzelfall verfassungsfeindlich (menschenverachtend) verweigern, sowie meiner Mutter eine Rechtsanwältin auferlegen, die nur im Interrese der Stadtverwaltung Köln u. a. deren Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützt, bzw. meine Mutter und meine Wenigkeit nicht über den Stand der Dinge informiert ...



    Wenn sie mir dann per E-Mail (habe keinen aktuellen Schlüssel vom Briefkasten !!! – warum darf ich auf dem Bundesgebiet keinen Wohnsitz angeben ??? Wissen die Richter nicht, wo ich mich aufhalte ??? Schikanen !?!) mitteilen, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten sollen, wäre ich ihnen sehr dankbar ...



    Andernfalls sehe ich mich notgedrungen dazu gezwungen, unsere Rechte gemäß Art. 20 GG in Verbindung mit den §§ 32-35 StGB zu beanspruchen, obwohl bekannt ist, dass die ausschlaggebenden Schein-Polizisten (Regierungsschläger | Söldner) das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG in gewohnter Überheblichkeit belächeln und nicht beherzigen, ganz abgesehen von den anderen vorrangig zu berücksichtigen Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ... sie betrachten die Rechtsgrundlage als ihr persönliches Wunschkonzert ... Andere möglichst hart bestrafen, aber selbst keine Verantwortung übernehmen ... kommt das jemandem bekannt vor ???

    Dementsprechend werde ich ggf. Anfang der Woche mit meiner Mutter am Amts-/Landgericht Köln erscheinen, damit sie uns weiter demütigen können, weil ich mich für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt habe ...

    Diesbezüglich verweise ich auf WDR6.eu & Rechtsamt-Koeln.de, wo man entnehmen kann, dass die Polizisten nicht für Recht und Ordnung eintreten, sondern mir auferlegen wollten, was ich zu äußern habe ...



    Auf die Domain Funkmietwagen.info kann ich nicht zugreifen, “einige“ Domains sind rechtswidrig nicht abrufbar etc. ...

    Eine strittige Domain wurde übrigens für nur 250.000,00 € verkauft, um weiter angeboten zu werden ...

    Vernichtet alles, was euch im Weg steht (The System works ... because you work) ...




    Art. 1 GG
    Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

    (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.




    Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

    (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.




    § 81 StGB
    Hochverrat gegen den Bund

    (1)
    Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1.
    den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

    2.
    die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    (2)
    In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.




    § 32 StGB
    Notwehr

    (1)
    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2)
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.




    § 33 StGB
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.



    § 34 StGB
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.



    § 35 StGB
    Entschuldigender Notstand

    (1)
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

    (2)
    Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.



    Daher der Hinweis, dass die Richter vom Bundesverfassungsgericht basierend auf einer (Vorrangig zu behandelnden) Rechtsgrundlage innerhalb von 48 Stunden bekunden, dass u. a. die Polizisten und Mitarbeiter der Stadtsparkasse Köln Recht und Ordnung nach Belieben im eigeen Interesse

    Es wird an die Aussage von Staatsanwalt Werner erinnert:

    “Stadt ist ein einziger Sumpf.“



    03.10.2026 | 800. Todestag Franz von Assisi

    "Dass mir mein Hund das Liebste sei ...

    Sagst du oh Mensch, sei Sünde;

    Doch mein Hund bleibt mir im Sturme treu ...

    Der Mensch nicht mal im Winde!"



    ???:

    Aus tiefster Not Schrei ich zu Dir ...

    Hast du auch stets geholfen mir ...

    Nun schlittert Angst mir durchs Gebein ...

    Geld könnt nicht mehr allmächtig sein ...



    In diesem Sinne fordere ich die gegen die Interessen des deutschen Volkes agierenden Richter und Staatsanwälte auf, ihre vorteilsgewährende Haltung gegenüber den Straftätern aus dem “Öffentlichen Dienst“ zu überdenken, und verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG



    Ingo Lanzerath




    § 226 BGB
    Schikaneverbot

    Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.



    Folter

    Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

    Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

    Folter ist trotz weltweiter Ächtung eine weitverbreitete Praxis.

    Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.





    Artikel 6 EMRK
    Recht auf ein faires Verfahren


    (1)
    Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

    (2)
    Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

    (3)
    Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

    a)
    innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

    b)
    ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

    c)
    sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

    d)
    Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

    e)
    unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.



    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: (NATO) Hilfegesuch wegen Hochverrat gegen den Bund /// NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
    Datum: 2025-11-01 01:46
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: herbert.reul@cdu-nrw.de
    Kopie: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bmj.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@friedrich-merz.de, lars.klingbeil@bundestag.de, hendrik.wuest@landtag.nrw.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, botschaft.berlin@mfa.gov.tr, info@russische-botschaft.de, feedback@usembassy.de, info@dprkorea-emb.de, info@seoul.diplo.de, berlin@fm.gov.jo, info@libanesische-botschaft.de, botschaft@israel.de, ukingermany@fcdo.gov.uk, media@ambafrance-de.org, berlin.kanzlei@eda.admin.ch, post@bmeia.gv.at, berlinemb@mofa.gov.ae, Embassy.Berlin@mfa.bg, mariann.buzas@mfa.gov.hu, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, emb_de@mfa.gov.ua, gremb.ber@mfa.gr, berlin.amb@mae.etat.lu, wouter.poels@diplobel.fed.be, emb.berlin.inf@maec.es, sanomat.ber@formin.fi, emb.berlin@mfa.no, ambassaden.berlin@gov.se, koremb-ge@mofa.go.kr, info@bo.mofa.go.jp, berlin@csm.mfa.gov.cn, info.berlin@mfa.af, info@syrianembassy.de, berlin@mofa.gov.qa, info@iranbotschaft.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org



    Text folgt ...



    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Vorschau TOP-Eingabe: Erinnerung an die Eingabe vom 17.10.2025 | (Termin 03.11.2025)
    Datum: 2025-10-29 23:45
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de
    Kopie: kontakt@sparkasse-koelnbonn.de, poststelle@bafin.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@friedrich-merz.de, lars.klingbeil@bundestag.de, hendrik.wuest@landtag.nrw.de, info@henriettereker.de, katja.doerner@bonn.de, ub.koeln@spd.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, bundessozialgericht@bsg.bund.de, poststelle@arbg-koeln.nrw.de, poststelle@lag-duesseldorf.nrw.de, bag@bundesarbeitsgericht.de, zentrale@arbeitsagentur.de, info@bmas.bund.de, info.gehoerlos@bmas.bund.de, poststelle@fg-koeln.nrw.de, poststelle@fg-duesseldorf.nrw.de, bundesfinanzhof@bfh.bund.de, martine.gruemmer@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de, info@policum.berlin, info@baek.de, info@nahlah-saimeh.de, sozialpsychiatrischerdienst-innenstadt@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-rodenkirchen@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-lindenthal@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-ehrenfeld@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-nippes@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-chorweiler@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-porz@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-kalk@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-muelheim@stadt-koeln.de, poststelle@bezreg-koeln.nrw.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, info@presserat.de, redaktion@wdr.de, bsi@bsi.bund.de, xy@zdf.de, vorstand@klimafreunde.koeln, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, verband@kirche-koeln.de, info@ditib.de, sekretariat@zentralrat.de, info@zentralratdjuden.de, internet@ekd.de, info@erzbistum-koeln.de, info@koelner-dom.de, info@rheinapotheke-koeln.de, info@hansa-apotheke-koeln.de, info@colonius-apotheke.de, info.kh-marien@cellitinnen.de, info@schausteller.koeln, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, poststelle@bmi.bund.de, poststelle@bfj.bund.de, poststelle@bmj.bund.de, herbert.reul@cdu-nrw.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Fwd: Vorschau TOP-Eingabe: Erinnerung an die Eingabe vom 17.10.2025 | (Termin 03.11.2025)
    Datum: 2025-10-30 03:42
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org
    Kopie: botschaft.berlin@mfa.gov.tr, info@russische-botschaft.de, feedback@usembassy.de, info@dprkorea-emb.de, info@seoul.diplo.de, berlin@fm.gov.jo, info@libanesische-botschaft.de, botschaft@israel.de, ukingermany@fcdo.gov.uk, media@ambafrance-de.org, berlin.kanzlei@eda.admin.ch, post@bmeia.gv.at, berlinemb@mofa.gov.ae, Embassy.Berlin@mfa.bg, mariann.buzas@mfa.gov.hu, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, emb_de@mfa.gov.ua, gremb.ber@mfa.gr, berlin.amb@mae.etat.lu, wouter.poels@diplobel.fed.be, emb.berlin.inf@maec.es, sanomat.ber@formin.fi, emb.berlin@mfa.no, ambassaden.berlin@gov.se, koremb-ge@mofa.go.kr, info@bo.mofa.go.jp, berlin@csm.mfa.gov.cn, info.berlin@mfa.af, info@syrianembassy.de, berlin@mofa.gov.qa, info@iranbotschaft.de



    Guten Abend ///

    Habe soeben eine städtische Eingabe vom 23.10.2025 (Eingangsstempel 29.10.2025) zur Kenntnis genommen ...



    Ich werde persönlich angeschrieben ... und bekomme mitgeteilt, dass mein aktueller Aufenthaltsort unbekannt ist ...

    Dachte man, dass diese Eingabe in der Flut von Schreiben untergeht ???, oder möchte man mir nur eine weitere Beschäftigungstherapie zumuten, um mich von anderen Angelegenheiten abzulenken ???

    Diese Eingabe werde ich (über-) morgen als pdf nachtragen ... per E-Mail, deren Absenderadresse 365 Tage im Jahr erreichbar ist ...



    Vorab noch folgende Hinweise:

    Eine Namensangabe erfolgte nicht, nur eine nicht identifizierbare Unterschrift ...

    Der eigentliche Absender wurde überklebt ...

    Und es gibt noch eine “Seltsamkeit“, auf die ich momentan nicht eingehen möchte ...



    Von gleicher nicht zuständiger Stelle wurde ich ebenfalls am 23.05.2025 zu einem Gespräch am 21.11.2025 eingeladen ... zwei Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist (wenn man die Angabe vom Datum im Schreiben als Fristbeginn betrachtet, obwohl der Poststempel ausschlaggebend ist ...) ... (der 21.11.2025 ist ein Freitag) ...


    § 226 BGB (Schikaneverbot)

    Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

    § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund) ...



    In diesem Sinne verweise ich nochmals auf meine nachfolgend aufgelistete Eingabe vom 17.10.2025, sowie meine diversen Anträge inklusive Petitionsrecht (Art. 17 GG), und verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG



    Ingo Lanzerath
    (Art. 1 GG)




    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Vorschau /// Re: Infos für die Kölner Richter & Staatsanwälte
    Datum: 2025-05-21 06:53
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
    Kopie: poststelle@ag-koeln.nrw.de, tim.mueller@ag-koeln.nrw.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@sta-koeln.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, poststelle@jva-koeln.nrw.de, poststelle@jva-remscheid.nrw.de, martine.gruemmer@lvr.de, info@policum.berlin



    Guten Morgen ///

    Möchte darauf hinweisen, dass ich in den nächsten Tagen beabsichtige, mich zu folgenden Themen zu Wort zu melden:

    1.

    Gegen meine Mutter gerichtete Schikanen in Sachen Stadtverwaltung Köln | Stadtsparkasse Köln/Bonn | RheinEnergie ...



    2.

    Diverse Angelegenheiten in Sachen Staatsanwaltschaft Köln & AG Köln ...



    3.

    Mein Gesundheitszustand und die damit verbundene Versorgung ...



    In diesem Sinne bitte ich auch in dieser Eingabe darum, den sogenannten “Schutz im Einzelfall“ zu gewährleisten, und verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen



    Ingo Lanzerath
     
         


    EMRK

    Not-Programm
    Präsidialrat
    Bundesverfassungsgericht

     
    C'est la vie

    “Es ist schwer angegriffen zu werden. Aber wir alle dürfen uns nicht einschüchtern lassen. Wir müssen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen. Nur so können wir unsere Gesellschaft weiterentwickeln.“

    Henriette Reker (angeblich parteilos | unterstützt von CDU | FDP | Grüne | "Freie Wähler")
    (Ehemaliges Mitglied vom Aufsichtsrat der Stadtsparkasse Köln/Bonn)

    https://www.WDR6.eu/Henriette-Reker-2019-10-08.png

    Haltung zeigen (Arsch huh ... Bing ussenander)

    Haltung zeigen, dass Hass, dass Hetze, dass das Rückabwickeln von erstrittenen Rechten nicht akzeptiert wird ... und dass wir uns vor alle Menschen stellen, die bedroht sind ...

    Torsten Burmester (SPD)
    (Mitglied vom Aufsichtsrat der Stadtsparkasse Köln/Bonn)

    https://www.WDR6.eu/Lokalzeit-aus-Koeln-2026-07-27-19-30-Torsten-Burmester-SPD-Die-Braunen-Haltung-zeigen.mp4



    Sich vor alle Menschen zu stellen bedeutet, universelle Solidarität, den Schutz der Menschenwürde und bedingungslose Empathie als Fundament des Zusammenlebens zu wählen. Dies greift ethische und rechtliche Grundsätze auf, die das Individuum in den Schutz der Gemeinschaft stellen.

    Deutsche Welle (DW)

     
     
         

         
     





    Stand der Dinge

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Vorschau /// Re: Infos für die Kölner Richter & Staatsanwälte
    Datum: 2025-05-21 06:53
    Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
    An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
    Kopie: poststelle@ag-koeln.nrw.de, tim.mueller@ag-koeln.nrw.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@sta-koeln.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, poststelle@jva-koeln.nrw.de, poststelle@jva-remscheid.nrw.de, martine.gruemmer@lvr.de, info@policum.berlin



    Guten Morgen ///

    Möchte darauf hinweisen, dass ich in den nächsten Tagen beabsichtige, mich zu folgenden Themen zu Wort zu melden:

    1.

    Gegen meine Mutter gerichtete Schikanen in Sachen Stadtverwaltung Köln | Stadtsparkasse Köln/Bonn | RheinEnergie ...



    2.

    Diverse Angelegenheiten in Sachen Staatsanwaltschaft Köln & AG Köln ...



    3.

    Mein Gesundheitszustand und die damit verbundene Versorgung ...



    In diesem Sinne bitte ich auch in dieser Eingabe darum, den sogenannten “Schutz im Einzelfall“ zu gewährleisten, und verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen



    Ingo Lanzerath
     
         
  • Korruption
  • Mobbing
  • Death in Paradise - Mobbing 1
  • Death in Paradise - Mobbing 2
  •  

     
     
    Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts


    Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern.

    Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.

    Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

    Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html
     
         


    EMRK

         
     
    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Yusuf Aydin (Polizei Köln) /// In Sachen Stadtsparkasse Köln/Bonn & Verfassungsschutz /// In Sachen Ulrich Vogt - Andreas Dartsch - Cathrin Dauven - Stephan Ortolf - Rainer Virnich /// In Sachen IKK & DKV /// In Sachen Torsten Burmester (SPD) und Stadt Köln
    Datum: 25.09.2026 08:08
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: kontakt@sparkasse-koelnbonn.de
    Kopie: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, info@drb.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, post@bverwg.bund.de, info@presserat.de, post@bundeswahlleiter.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, bsi@bsi.bund.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@bnetza.de, rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, aktuellestunde@wdr.de, servicezeit@wdr.de, die.story@wdr.de, kommunikation@wdr.de, redaktion@tagesschau.de, redaktion.monitor@wdr.de, hammer@zdf.de, xy@zdf.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, Yusuf.Aydin@Polizei.NRW.de



    Guten Morgen ///

    Bis 16:00 Uhr wird den menschenverachtenden Mitarbeiter der Stadtsparkasse Köln Zeit eingeräumt, meinem Begehren vom 29.04.2026 (siehe WDR6.eu) zu entsprechen ...

    Alternativ können sie bis morgen (26.09.2026) um 24:00 Uhr eine höchstrichterliche Verfügung vorlegen, die es mir | uns untersagt, gemäß dem Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG und den §§ 32-35 StGB die Rechte meiner Mutter und meiner Wenigkeit im Sinne des Art. 1 GG (“Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) zu beanspruchen ...



    Zum mir bekannten Stand der Dinge:

    Mittlerweile wurde die Sparkassen-Card meiner Mutter eingezogen, jedoch keine Mitteilung gesendet, warum dem so ist ...

    Man hat verfassungsfeindlich Zahlungen an die Stadt Köln geleistet, ohne dies zu begründen ...



    Anscheinend hat man auch die Zahlungen der IKK dazu verwendet ...

    Meine Mutter hat mir im Laufe der Woche mitgeteilt, dass sie keine Physiotherapie und Fußpflege mehr erhält, weil Rechnungen offen sind, die nicht beglichen wurden ...

    Nähere Angaben zu den perfiden Machenschaften ihrer “Rechtsanwältin“ und Torsten Burmester (SPD | Die Braunen) folgen morgen (26.09.2026) im Laufe des Tages ...



    Sollte man uns weiterhin trotz bestehendem Schikaneverbot (§ 226 BGB) tyrannisieren und foltern wollen, werde ich am Montag (28.09.2026) entsprechende Maßnahmen vollziehen, worüber ich sie am Sonntag (27.09.2026) innovativ und transparent im Zeichen von Aufbruch & Erneuerung informieren werde ...



    In diesem Sinne verbleibe ich wie gewohnt ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG & EMRK



    Ingo Lanzerath



    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: In Sachen Stadtsparkasse Köln/Bonn & Verfassungsschutz /// In Sachen Ulrich Vogt - Andreas Dartsch - Cathrin Dauven - Stephan Ortolf - Rainer Virnich - Torsten Burmester (SPD | Die Braunen)
    Datum: 29.04.2026 15:30
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: kontakt@sparkasse-koelnbonn.de
    Kopie: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, info@drb.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, post@bverwg.bund.de, info@presserat.de, post@bundeswahlleiter.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, bsi@bsi.bund.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@bnetza.de, rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, aktuellestunde@wdr.de, servicezeit@wdr.de, die.story@wdr.de, kommunikation@wdr.de, redaktion@tagesschau.de, redaktion.monitor@wdr.de, hammer@zdf.de, xy@zdf.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, Yusuf.Aydin@Polizei.NRW.de



    Guten Tag ///

    Hiermit gebe ich ihnen die Gelegenheit, mir innerhalb von 24 Stunden ein jedem zustehendes Konto zur Verfügung zu stellen, sowie einen Kredit in Höhe von 111.000,00 € zu gewähren, damit ich mich u. a. um meine verfassungsfeindlich vorenthaltene körperliche Unversehrtheit kümmern kann ...

    Warum ich vorerst von der Stadtsparkasse Köln/Bonn einen Kredit und keine Zahlungen erwarte, ist hoffentlich nachvollziehbar ...

    Wir können gerne näher darauf eingehen, was jedoch an ihrer Zahlungspflichtigkeit nichts ändert ...



    Sollten die Asozialen von der Stadtsparkasse Köln/Bonn mein (unser) Begehren nicht beherzigen, wird hiermit die sofortige Beugehaft der staatsfeindlich agierenden Herrschaften beantragt; alternativ folgen zwangsläufig Handlungen aus Gründen der Notwehr und zum Schutz unserer Grundrechte (Verfassung) ...

    Yusuf Aydin und die anderen vorteilsgewährenden Schein-Polizisten können den Vertretern der Stadtsparkasse Köln/Bonn bürgerorientiert - professionell - rechtsstaatlich gemäß Art. 3 GG präventiv eine Gefährderansprache an deren Wohnsitzen vortragen ...

    Einigkeit und Recht und Freiheit ... Danach lasst uns alle streben ...



    Wie bereits häufiger betont ... bringe ich wenig Verständnis dafür auf, dass man um Zahlungen betteln muss, obwohl uns einige Zahlungen zustehen, bzw. schikanierend vorenthalten werden ...

    Ihr könnt viel vernichten, um eure Inkompetenz etc. in bekannter Machtsoffenheit zu vertuschen, aber die Forderungen bleiben bestehen ...

    Der Gesamtbetrag wird bekanntlich nicht weniger ...



    Falls ihr noch Fragen habt, könnt ihr euch auch an den Üchter Patienten vom Aufsichtsrat eurer bürgerfeindlichen Organisation wenden, der angeblich die Gedanken und Bedürfnisse der Kölner kennt, bzw. dessen Parteifreunde von der SPD – wie die ebenfalls an Bildungsmangel leidenden Grünen – propagandierten, das Herz der Stadt Köln zu sein ...



    “Es ist schwer angegriffen zu werden. Aber wir alle dürfen uns nicht einschüchtern lassen. Wir müssen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen. Nur so können wir unsere Gesellschaft weiterentwickeln.“



    In diesem Sinne verbleibe ich wie gewohnt ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG



    Ingo Lanzerath
    (Rechtsamt-Koeln.de | Funkmietwagen.info | !!! Nur wir sind so ???)



    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Yusuf Aydin (Polizei Köln) /// Fwd: In Sachen Stadtsparkasse Köln/Bonn & Verfassungsschutz /// In Sachen Ulrich Vogt - Andreas Dartsch - Cathrin Dauven - Stephan Ortolf - Rainer Virnich
    Datum: 20.04.2026 15:55
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: Yusuf.Aydin@Polizei.NRW.de
    Kopie: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, info@drb.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, post@bverwg.bund.de, info@presserat.de, post@bundeswahlleiter.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, bsi@bsi.bund.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@bnetza.de, rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, aktuellestunde@wdr.de, servicezeit@wdr.de, die.story@wdr.de, kommunikation@wdr.de, redaktion@tagesschau.de, redaktion.monitor@wdr.de, hammer@zdf.de, xy@zdf.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, kontakt@sparkasse-koelnbonn.de



    Guten Tag ///

    Am Sachverhalt hat sich nichts geändert; die Herrschaften von der Stadtsperkasse Köln/Bonn werden darauf hingewiesen, dass die verfassungsfeindlichen Schikanen der sogenannten "Polizisten" Konsequenzen haben werden ...

    Warum beantragen sie nicht einfach eine richterliche Verfügung basierend auf einer Rechtsgrundlage unter Berücksichtigung vom Vorrang des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, anstatt die asoziale Inkompetenz der "Polizisten" unter Beweis zu stellen ???

    Sie scheinen nach wie vor Recht und Ordnung für ihr persönliches Wunschkonzert zu halten, weshalb ich aus Gründen der Notwehr (§§ 32-35 StGB) Widerstand im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG leisten werde ...



    Die mich nötigenden "Polizisten" (19.03.2026) werden gebeten, ihre Namen mitzuteilen, bzw. eine Rechtsgrundlage für ihre strafrechtlich relevante Vorgehensweise mitzuteilen, worum auch der hier zugeschaltete "Polizist" Yusuf Aydin (KK-Anwärter) gebeten wird, der mich zwischenzeitlich als Beschuldigter vorgeladen hatte ...

    Außerdem bitte ich die "Polizisten" um Mitteilung, wer für meinen Zeitaufwand aufkommen soll, bzw. wer für den Schaden und die damit verbundenen Schmerzen haftet ...

    Wer hat sie beauftragt und auf welcher Rechtsgrundlage befugt, einen verfassungsgemäßen Widerstand gemäß Art. 20 Abs. 4 GG zu staatsfeindlich zu behindern ???



    In diesem Sinne erwarte ich die Stellungnahme der Polizisten innerhalb von 48 Stunden per E-Mail, und verbleibe ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG



    Ingo Lanzerath

    https://System-of-Culture.net/Die-Kanzlei-Reif-fuer-die-Insel-Police-Self-Defense-Cut.mp4

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Stand der Dinge: In Sachen Stadtsparkasse Köln/Bonn & Verfassungsschutz /// In Sachen Ulrich Vogt - Andreas Dartsch - Cathrin Dauven - Stephan Ortolf - Rainer Virnich
    Datum: 20.03.2026 06:28
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
    Kopie: poststelle@bafin.de, info@drb.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, post@bverwg.bund.de, info@presserat.de, post@bundeswahlleiter.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, bsi@bsi.bund.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@bnetza.de, rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, inga.feuser@stadt-koeln.de, karina.syndicus@stadt-koeln.de, thor.zimmermann@stadt-koeln.de, vorstand@gut-koeln.de, info@voltdeutschland.org, diefraktion@stadt-koeln.de, info@v-partei.de, reden@partei-des-fortschritts.de, info@parteidervernunft.de, aktuellestunde@wdr.de, servicezeit@wdr.de, die.story@wdr.de, kommunikation@wdr.de, redaktion@tagesschau.de, redaktion.monitor@wdr.de, hammer@zdf.de, xy@zdf.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de



    Präsidialrat Aktuell:

    Schikanen Aktuell
    19.03.2026 | 22:50 Uhr

    Zwei uniformierte Polizisten (Mann & Frau) haben den Webmaster dieser Internetpräsentation (Ingo Lanzerath | WDR 6 | UNITED | TMB) bzgl. der Eingabe an die Stadtsparkasse Köln/Bonn aufgesucht ...

    Nähere Informationen folgen ...

    Nehmen Sie bitte Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung) & § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund) via WDR6.eu zur Kenntnis ...

    Rechtsamt-Koeln.de | Landesklinik.info | "Präsidialrat Aktuell"

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: In Sachen Stadtsparkasse Köln/Bonn & Verfassungsschutz /// In Sachen Ulrich Vogt - Andreas Dartsch - Cathrin Dauven - Stephan Ortolf - Rainer Virnich
    Datum: 19.03.2026 08:09
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: kontakt@sparkasse-koelnbonn.de
    Kopie: poststelle@bafin.de, info@drb.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, post@bverwg.bund.de, info@presserat.de, post@bundeswahlleiter.de, pressestelle@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, webmaster@bundesnachrichtendienst.de, info@bundeswehr.org, bsi@bsi.bund.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@bundeskartellamt.bund.de, info@bnetza.de, rechtsamt@stadt-koeln.de, kaemmerei@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de



    Nähere Informationen folgen ...
     
     
         
     

     
     
     

    Sparkassen sind Kreditinstitute im Sinne des § 1 KWG, deren Leitgedanke darin besteht, in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie unterstützen damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen, fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend.

    Sparkassen gehören heute zu den Universalbanken, weil sie alle nichtkreditären Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen mit allen Kundengruppen, auch außerhalb des Geschäftsbereichs, betreiben dürfen.

    Aus der Definition nach dem Sparkassengesetz lässt sich erwarten, dass vor allem das Einlagengeschäft und Kreditgeschäft weiterhin den höchsten Anteil am Geschäftsvolumen von Sparkassen ausmachen. Auch der Zahlungsverkehr spielt für Sparkassen eine wichtige Rolle. Außerdem zeichnet sie ihr Filialnetz aus, das sie zu Filialbanken macht.

    Sparkassentypische Eigenheiten sind ihr Gesellschafterkreis, die Unternehmensziele und der Gebietsschutz für Aktivgeschäfte und Filialgründungen. Vor allem hierdurch unterscheiden sie sich von anderen Banken. Insbesondere in Deutschland und Österreich rekrutieren sich die Gesellschafter aus öffentlich-rechtlichen Trägern wie Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Das Unternehmensziel ist nach § 40 KWG die Gemeinnützigkeit, das Gegenprinzip der Gewinnmaximierung. Der Gebietsschutz schließlich wird durch das Regionalprinzip gewährleistet, welches das Geschäftsgebiet im Kreditwesen der Sparkassen auf das Gemeindegebiet der sie tragenden Gemeinde beschränkt.

    Betriebszweck, Rechtsform und Unternehmensziele der Sparkassen sind international sehr unterschiedlich.
     

     



    EMRK

         
     
  • Lastschrift (Benachrichtigung)

    Eine Klausel, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben, ist unzulässig (BGH - Az. XI ZR 197/00).
     

  • Lastschrift (Rückgabe mangels Deckung)

    Kosten für die Nichtausführung von Lastschriften mangels Deckung oder "Schadensersatz" können nicht verlangt werden. Ein Bankkunde ist gegenüber seiner Zahlstelle nicht verpflichtet, für die Einlösung von Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren Deckung vorzuhalten. Von ihm kann deshalb auch kein Schadensersatz verlangt werden. Die Schuldnerbank wird nicht auf Weisung des Schuldners tätig, sondern sie greift im Auftrag der Gläubigerbank ohne eine Weisung ihres Kunden auf dessen Konto zu (BGH - Az. XI ZR 154/04).

  • https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI%20ZR%20197/00



    § 263 Strafgesetzbuch (StGB) (Auszug)
    Betrug

    (2) Der Versuch ist strafbar.



    § 263 Strafgesetzbuch (StGB)
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
    (2) Der Versuch ist strafbar.
     
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1.
    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.
    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.
    eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
    5.
    einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
     
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
     
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
     
    (7) (weggefallen)
     
         



    EMRK

         
     
    Schufa

    Anteile und Beteiligungen

    Die Anteile an der Gesellschaft sind so verteilt:

    Die Schufa Holding ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

    • Forteil GmbH: 100 %
    • fpn fraud prevention Network GmbH: 100 %
    • CS Connect GmbH & Co. KG: 50 %
    • CS Connect Verwaltung GmbH: 50 %
    • Bad Homburger Inkasso (BHI): 25,1 %
    • ClariLab GmbH & Co. KG: 75 %
       

    Die Schufa Holding AG (Eigenschreibweise SCHUFA, vormals SCHUFA e. V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner mit Informationen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) Dritter zu versorgen.

    Die Schufa verfügt über 943 Millionen Einzeldaten zu 67,9 Millionen natürlichen Personen und zu 6 Millionen Unternehmen. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 165 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 2,7 Millionen Auskünfte an Verbraucher, die ihre Daten einsehen wollen. Sie beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter (Stand: 2024).


    de.wikipedia.org/wiki/Schufa 

     
         
  • Reschke Fernsehen - Wie Reiche Milliarden am Staat vorbeistiften
  • Pfarrer Braun - Kein Sterbenswörtchen - Stiftungen verbergen
  • Familienstiftungen - Milliardengeschenke für Superreiche
  •      
     
    Stiftungen


    Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten (häufig gemeinnützigen) Zweck verfolgt. Synonym wird auch der Begriff Fundation (von lateinisch fundatio) verwendet. Übliches Merkmal einer Stiftung ist, dass Dritte (sog. Destinatäre) nur von ihren Erträgen profitieren können, während ihr Vermögen grundsätzlich unangetastet bleiben muss. Da Stiftungen keinen Eigentümer haben (der Stifter gibt dieses unwiderruflich auf) und grundsätzlich auch nicht aufgelöst werden können, lassen sie sich als dauerhaft selbständige Vermögensmasse beschreiben.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung
     
         
     




    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.

    Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.



    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Überwacht in Deutschland Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel, um ein stabiles Finanzsystem zu gewährleisten. Sie schützt Anleger und Verbraucher, bekämpft Geldwäsche und vergibt Geschäftslizenzen. Ihr Ziel ist ein funktionierender Markt, wobei sie jedoch nicht als Schiedsstelle für individuelle Verbraucherstreitfälle fungiert.


    Die Kernaufgaben der BaFin im Detail:
    • Banken- und Finanzaufsicht:
      Die BaFin stellt sicher, dass Banken und Finanzdienstleister über ausreichend Eigenkapital und Liquidität verfügen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
       
    • Versicherungsaufsicht:
      Sie beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, um die Solvenz (Zahlungsfähigkeit) zu gewährleisten.
       
    • Wertpapieraufsicht: Sie überwacht den Wertpapierhandel, um Marktmanipulationen und Insiderhandel zu verhindern.
       
    • Verbraucherschutz:
      Die BaFin vertritt die kollektiven Interessen von Bankkunden, Versicherten und Anlegern. Sie warnt vor unseriösen Anbietern und Finanzprodukten.
       
    • Bekämpfung von Geldwäsche:
      Die Behörde sorgt dafür, dass Finanzinstitute Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen.
       
    • Lizenzvergabe & Sanktionen:
      Unternehmen benötigen für Finanzgeschäfte eine Erlaubnis der BaFin. Bei Verstößen kann die Behörde Bußgelder verhängen oder Lizenzen entziehen.
    Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstellt ist.
     
         



    EMRK

  • Schulbrot
  • Lokalzeit aus Köln - 13.03.2025 - Kinder Frühstück Schulen
  • Lokalzeit aus Köln - 01.12.2025 - Kinder Frühstück Schulen
  • Lokalzeit aus Köln - 21.09.2022 - Mahnmache Sozialeinrichtungen
  • Lokalzeit aus Bonn - 17.10.2025 - Kinderbetreuung Handy-App
  • heute in Deutschland - 26.07.2026 - Gratis-Urlaub für einkommensschwache Familien
  •      
     
    Verfassung

    Tausend tolle Sachen ...

    Die gibt es überall zu seh'n ...

    Manchmal muss man fragen ...

    Um sie zu versteh'n ...



    Verfassung

    Ganz Deutschland hat sich für sozial benachteiligte Kinder eingesetzt ...

    Die Prominenten und die Bedürftigsten waren eins ...

    Oskar Matzerath wollte nicht wachsen ...

    Wer gerne ohne Fallschirm fliegt ... wird wieder zum Kind ???
     
         

  • Siehe Cuts for Nuts
  •  

    Art. 1 GG

    Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

    (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 



    Art. 20 GG

    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

    (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
     
         

  • Die Geheimnisse des Opus Dei - Glaube - Macht - Manipulation
  • Rolf Bietmann (CDU)
  • Rudolf Voderholzer (Erzbistum Regensburg)
  • Ratzingers Juristen weisen Anschuldigungen zurück
  • PopeTown - 01 - The Double
  • Dein Reichtum komme - Der Konzern Kirche
  • Vergelt's Gott - Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche
  • Pfarrer Braun - Kein Sterbenswörtchen - Verbrechen - Erbe - Immobilien
  • Pfarrer Braun - Kein Sterbenswörtchen - Verrat - Prozess - Hinrichtung - Erlösung - Immobilien
  • Pfarrer Braun - Kein Sterbenswörtchen - Pennystocks - Aktien - Hotel - Wohnen - Witschaft
  • Pfarrer Braun - Kein Sterbenswörtchen - Stiftungen verbergen
  •  

    Die Hauptsünden oder 7 Todsünden

    Die sieben Hauptsünden Stolz, Habsucht, Neid, Zorn, Unkeuschheit, Unmäßigkeit, Trägheit oder Überdruss wurden früher häufig als "Todsünden" bezeichnet.

    Sie sind Grundgefährdungen des Menschen und heißen Hauptsünden, weil sie oft Wurzel weiterer Sünden sind.


    erzdioezese-wien.at/hauptsuenden-oder-die-7-todsuenden




    Die 10 Gebote

    01. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.

    02. Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren.

    03. Du sollst den Tag des Herrn heiligen.

    04. Du sollst Vater und Mutter ehren.

    05. Du sollst nicht töten.

    06. Du sollst nicht ehebrechen.

    07. Du sollst nicht stehlen.

    08. Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen.

    09. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau.

    10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut.

    Die Zehn Gebote, auch Zehn Worte (hebräisch עשרת הדיברות aseret ha-dibberot) oder Dekalog (altgriechisch δεκάλογος dekálogos) genannt, sind eine Reihe von Geboten und Verboten (hebr. Mitzwot) des Gottes Israels, JHWH, im Tanach, der Hebräischen Bibel.

    Diese enthält zwei leicht unterschiedliche Fassungen.

    Sie sind als direkte Rede Gottes an sein Volk, die Israeliten, formuliert, und fassen seinen Willen für das Verhalten ihm und den Mitmenschen gegenüber zusammen.

    Sie haben im Judentum und Christentum zentralen Rang für die theologische Ethik und haben die Kirchen- und Kulturgeschichte Europas und des außereuropäischen Westens mitgeprägt.

    de.wikipedia.org/wiki/Zehn_Gebote
     





    Rolf Bietmann (CDU) und die Werte der Katholiken

    Lokalzeit-aus-Koeln-2025-02-24-Katholiken-Rolf-Bietmann-CDU.mp4






    Frank-Walter (SPD) und die Werte der Katholiken












     
         
      Der größte öffentliche Grundbesitzer in Deutschland ist der Bund (gefolgt von den Bundesländern), während im privaten und körperschaftlichen Bereich der Adel und die Kirche die größten Flächen besitzen.


    Öffentlicher und staatlicher Grundbesitz

    Der Bund:
    Besitzt über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) sowie die Deutsche Bahn und Straßen.de riesige Flächen (unter anderem ehemalige militärische Liegenschaften und Verkehrswege).

    Die Bundesländer:
    Sind jeweils im eigenen Land die größten Waldbesitzer (Landesforsten) und Eigentümer von Landesimmobilien.


    Kirchen:
    Die beiden großen christlichen Kirchen (katholisch und evangelisch) besitzen zusammen rund 830.000 Hektar Wald- und Landwirtschaftsflächen in Deutschland. Damit sind sie insgesamt die größten institutionellen beziehungsweise körperschaftlichen Grundbesitzer.


    Die fünf größten Privateigner sind allerdings Adelige:
    die Thurn und Taxis, Fürstenbergs, Hohenzollern, Riedesels und Sayn-Wittgensteins
     
         

         
     


    Art. 14 GG
    Eigentum, Erbrecht und Enteignung

    (1)
    Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2)
    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
     
    (3)
    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.



    Art. 15 GG
    Sozialisierung

    Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
     
         


         
     




     



     


     


     

     
     


     

     

     



     


     


     

         
     
    Mathematik für Kölner
     
       
    1.000.000

    x

    1,00 €

    =

    1.000.000,00 €

      (1 Millionen)  
    1.000.000 x 1.000,00 € =

    1.000.000.000,00 €

      (1 Milliarde)  
    1.000.000 x   =        
                   

     

     
      Fortsetzung folgt ...  
         
         
         
         

         
     


    Education is our passport to the future;
    it belongs to the people, who prepare for it today.


    Bildung ist unser Paß in die Zukunft,
    denn das Morgen gehört denen,
    die sich heute darauf vorbereiten.

    Malcolm X

     
         

     

         
     
    Platzhalter Stellungnahme(n)
     
         


     
         
     
    Platzhalter Stellungnahme(n)








     
     
         

         
     
    ...





    Polizisten !?!


    Diese menschenverachtenden "Polizisten" haben am 29.07.2020 Obdachlose /// Bedürftige am Kölner Hauptbahnhof tyrannisiert und gehen selbstverständlich straffrei aus !?!

    Hinsehen. Handeln. Hilfe holen !!!

    Irre Polizei
     
         


         
     
    In Sachen KVB & CS-Security

    -------- Originalnachricht --------
    Betreff: Ebertplatz Köln: 01.08.2026 23:50 Uhr | In Sachen KVB & CS-Security (GF: Kemal Celik)
    Datum: 03.08.2026 10:52
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    An: info@kvb-koeln.de
    Kopie: Info@CSSecurity.de, herbert.reul@cdu-nrw.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@bgh.bund.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, info@drb.de, info@bundeswehr.org, info@bundeskartellamt.bund.de, martine.gruemmer@lvr.de, info@nahlah-saimeh.de, info@policum.berlin, sozialpsychiatrischerdienst-innenstadt@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-rodenkirchen@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-lindenthal@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-ehrenfeld@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-nippes@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-chorweiler@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-porz@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-kalk@stadt-koeln.de, sozialpsychiatrischerdienst-muelheim@stadt-koeln.de, verband@kirche-koeln.de, info@ditib.de, sekretariat@zentralrat.de, info@zentralratdjuden.de, internet@ekd.de, info@erzbistum-koeln.de, info@koelner-dom.de, redaktion@koelnerkarneval.de, info@schausteller.koeln, verkauf@frueh.de, kontakt@reissdorf.de, info@gaffel.de, poststelle@jva-koeln.nrw.de, botschaft.berlin@mfa.gov.tr, info@russische-botschaft.de, feedback@usembassy.de, info@dprkorea-emb.de, poststelle@bmi.bund.de, bsi@bsi.bund.de, poststelle@bezreg-koeln.nrw.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, info@amnesty.de

     


    Guten Tag /// 

    Die einsatzleitende türkisch und weiblich aussehende Person wird hiermit um eine Stellungnahme innerhalb von 48 Stunden gebeten ...

    Die Vertreter der KVB dürfen gerne eine Stellungnahme senden, wie man sich verhalten sollte, wenn man von Gelbwesten mit Firmenaufdruck belästigt etc. wird ...



    In diesem Sinne verbleibe ich ...



    Mit verfassungsgemäßen Grüßen



    Ingo Lanzerath




    Impressum CS Security

    Angaben gemäß § 5 TMG:

    CS Security GmbH

    Rugenbergener Str. 28b

    D-25474 Ellerbek

    Telefon +49 (0)4101 85 834 87

    Telefon +49 (0)4101 85 834 88

    Telefax +49 (0)4101 85 834 89

    E-Mail: Info@CSSecurity.de

    Internet: www.cssecurity.de

     

    Geschäftsführung: Kemal Celik

     

    USt-IdNr. DE275693591

    Steuernummer 18/291/20811

     

    Eingetragen in Handelsregister des Amtgesrichts Pinneberg unter:

     

    Celik-Schmidt Security GmbH

    HRB 10825PI

     

    Haftungsausschluss:

     

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    Service d'information

     Informationsdienst
    Information Service
         
     
    Artikel 6 EMRK
    Recht auf ein faires Verfahren

    Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

     
    (1)
    Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

    (2)
    Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

    (3)
    Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

     
      a)

     
    innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
         
      b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
         
      c)


     
    sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
         
      d)

     
    Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
         
      e)

     
    unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
     
       
     
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.

    Quelle:

    auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat


    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (22279/02)

    coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof
     
     

     

     
    EMRK

     

     

     
    Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz

    Als Kernelement des Rechtsstaatsprinzips ist im Grundgesetz festgeschrieben, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ebenfalls als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes).

    bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/bindung/bindung_artikel.html
     
     

     

     

       
     

    Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip

    Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

    Was bedeutet Verhältnismäßigkeit?

    In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung müssen alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen (vgl. BVerfGE 81, 310 (338)). Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannt. Seine Rechtsgrundlage hat er jedoch im Rechtsstaatsprinzip. Seine Einzelheiten sind durch langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht worden.

    Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Maßnahme

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen alle staatlichen Maßnahmen zunächst einem legitimen Zweck dienen. Sie müssen zudem geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen oder ihn zu fördern (Geeignetheit). Die Maßnahmen müssen zudem erforderlich sein, um den Zweck zu erreichen (Erforderlichkeit) und dürfen nicht außer Verhältnis zum Ziel und dem Zweck stehen (Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne):

    1. Ist der verfolgte Zweck legitim?

    Der mit der Maßnahme verfolgte Zweck muss legitim, also verfassungskonform sein. Welche Zwecke legitim sind, hängt dabei auch vom jeweiligen Grundrecht ab, in das eingegriffen wird. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Zwecke und Ziele seiner Gesetze einen großen Beurteilungs- und Entschließungsspielraum. So ist beispielsweise die wirksame Strafverfolgung ein legitimer Zweck staatlichen Handelns, der Grundrechtseingriffe rechtfertigen kann. So darf beispielsweise die Untersuchungshaft gegen eine beschuldigte Person angeordnet werden, wenn diese der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund – wie die Fluchtgefahr - besteht. In diesem Fall soll die Untersuchungshaft dem Zweck der Verfahrenssicherung dienen, da die beschuldigte Person an der Flucht gehindert wird.

    2. Fördert die Maßnahme die Zielerreichung?

    Das Gebot der Geeignetheit verlangt den Einsatz solcher Mittel, mit denen der gewünschte Zweck erreicht werden kann. Der Gesetzgeber kann also nicht, in Freiheitsrechte mit ungeeigneten oder untauglichen Mitteln eingreifen. Bei der Beurteilung der Geeignetheit steht dem Gesetzgeber aber ein weiter Vorhersagespielraum zu. Der Gesetzgeber darf beispielsweise bestimmte Konzepte erproben. Auch ob das verwendete Mittel das bestmögliche oder am besten geeignete Mittel ist, ist eine Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers und verfassungsrechtlich nicht vorgegeben.

    3. Gibt es ein milderes Mittel zur Zielerreichung?

    Eine staatliche Maßnahme verletzt das Gebot der Erforderlichkeit, wenn ihr Ziel auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das Grundrechte nicht oder deutlich weniger fühlbar einschränkt. Man spricht hier auch vom Grundsatz der Wahl des mildesten Mittels. So muss beispielsweise ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr aufgehoben werden, wenn sein Zweck im Einzelfall auch durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden kann, z. B. durch eine Meldeauflage oder eine Kaution.

    4. Wie sind die verschiedenen Interessen gegeneinander abzuwägen?

    Das Gebot der Angemessenheit (auch: Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) verlangt, dass eine staatliche Maßnahme nicht außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck steht. Das bedeutet, dass die von einer staatlichen Maßnahme Betroffenen nicht übermäßig oder unzumutbar belastet werden dürfen. Das Grundgesetz verlangt also eine Abwägung zwischen den verschiedenen Rechtsgütern, die von einer Maßnahme betroffen sind, beispielsweise von einem Gesetz mit den Gründen, welche die staatliche Maßnahme tragen. Solche Rechtsgüter sind in erster Linie die Grundrechte, also zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit oder die persönliche Ehre. Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der Gründe, die den Eingriff rechtfertigen, muss die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleiben. Das Bundesverfassungsgericht verlangt hierbei in ständiger Rechtsprechung, dass ein angemessener Ausgleich zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten gesetzgeberischen Ziel, also zwischen Einzel- und Allgemeininteresse herzustellen ist (vgl. nur BVerfGE 133, 277 Rdnr. 84 ). Um beim Beispiel eines Haftbefehls zu bleiben: Die Gerichte müssen stets eine Abwägung vornehmen zwischen dem Freiheitsanspruch des Betroffenen und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit und dabei prüfen, ob es anhand objektiver Kriterien des jeweiligen Einzelfalls angemessen ist, dass Untersuchungshaft angeordnet und aufrechterhalten wird.

    Wann und wo gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

    • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für die gesamte Staatsgewalt in Bund und Ländern. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet ihn auch als „übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns“ (BVerfGE 23, 127 (133)). Er gilt also immer dann, wenn sich Staat und Bürgerinnen und Bürger gegenübertreten. Seine zentrale Bedeutung hat er im Bereich der Grundrechte, denn er begrenzt die Einschränkung von Grundrechten. Dabei muss zum einen jede gesetzliche Regelung selbst verhältnismäßig sein, auf deren Grundlage der Staat in Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Zum anderen muss auch bei der Anwendung der gesetzlichen Regelung im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Behörde, der durch eine gesetzliche Vorschrift ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, bei der Ausübung dieses Ermessens stets verhältnismäßig handeln muss (z. B. bei Beschränkungen einer Versammlung unter freiem Himmel wegen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit). Ansonsten würde die Behörde ihr Ermessen überschreiten und rechtswidrig handeln.
       
    • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist neben seiner Bedeutung im Recht der Bundesrepublik Deutschland zudem ein allgemeiner Grundsatz des Rechts der Europäischen Union und hat über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Eingang in alle europäischen Rechtsordnungen gefunden.



    Veröffentlicht am:

    https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/...

     
     

     

     

     


    Subsidiarität

    Subsidiarität (lateinisch „subsidium“: Hilfe, Beistand) bedeutet, dass Eigenverantwortung vor staatliches Handeln gestellt wird und die Eigenleistung und die Selbstbestimmung des Individuums (und der Familien) und der Gemeinschaften (beispielsweise der Kommunen) gefördert werden. Staatliche Eingriffe (etwa von Bund oder Europäischer Union) und öffentliche Leistungen sollen nur unterstützend und nur dann erfolgen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) die Leistung nicht erbringen kann. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiger Pfeiler des europäischen Integrationsprozesses. Es verhindert, dass die Organe der Europäischen Union über die ihnen mit dem Vertrag von Lissabon zugewiesenen Zuständigkeiten hinaus tätig werden. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente in EU-Angelegenheiten gestärkt. Sie können durch die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage am Gesetzgebungsprozess der EU mitwirken, wenn sie ihre Kompetenzen durch die Europäische Union verletzt sehen.

    Die EU-Kommission ist verpflichtet, Subsidiaritätsrügen nationaler Parlamente zu EU-Gesetzgebungsvorhaben zu berücksichtigen und ihre Position dazu schriftlich darzulegen. Erhebt ein Drittel der nationalen Parlamente eine Subsidiaritätsrüge, muss die EU-Kommission den Gesetzentwurf überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung kann die EU-Kommission beschließen, an dem Vorschlag festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. Ihre Entscheidung muss die EU-Kommission gegenüber den Parlamenten, die eine Subsidiaritätsrüge beschlossen haben, schriftlich begründen. Der Vertrag von Lissabon eröffnet den Parlamenten der Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Ein nationales Parlament kann eine Subsidiaritätsklage einreichen, nachdem ein EU-Rechtsakt erlassen wurde, der nach Meinung des Parlaments gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstößt. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, eine Subsidiaritätsklage zu erheben.

    https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/S/subsidiaritaet-855590



    Art. 23 GG
    Europäische Union


    (1)
    Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

    (1a)
    Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.

    (2)
    In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

    (3)
    Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

    (4)
    Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

    (5)
    Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

    (6)
    Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

    (7)
    Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
     
     

     
    EMRK
         
     
    Art. 1 GG
    Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

    (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 



    § 226 BGB
    Schikaneverbot

    Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.



    Folter

    Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

    Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

    Folter ist trotz weltweiter Ächtung eine weitverbreitete Praxis.

    Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.


     
    Weitergeleitete Nachricht
    Von: Ingo Lanzerath
    Datum: 12. März 2023 um 03:59:00 +01:00
    Betreff: In Sachen Henriette Reker & Co. | In Sachen Hochverrat gegen den Bund
    An: info@henriettereker.de
    Cc: stadtverwaltung@stadt-koeln.de, ...
     
    Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid, um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.
     
     
     

     

         
     
    § 32 StGB
    Notwehr


    (1)
    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2)
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



    § 33 StGB
    Überschreitung der Notwehr


    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.



    § 34 StGB
    Rechtfertigender Notstand


    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.



    § 35 StGB
    Entschuldigender Notstand


    (1)
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

    (2)
    Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
     
         
         
     
    Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

    (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



    § 81 StGB
    Hochverrat gegen den Bund


    (1)
    Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1.
    den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

    2.
    die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    (2)
    In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
     
         
     
     
     

    Woher wissen wir, dass die Erde sich um die Sonne dreht ???

    Das Widerstand auch gewaltfrei sein kann ???

    Das unser Handeln vom Unbewußten bestimmt wird ???

    Das es nichts Absolutes gibt, sondern alles nur vom Betrachter abhängt ???

    Und das Menschen aller Hautfarben die selben Rechte verdienen ???



    Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht.


    !!! Du bist Deutschland ???

    Die stärkste Waffe eines Menschen ist seine Stimme.

     
     
     


     
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